15.3 Über die Finanzierung der ersten Telefonverbindungen für die Stadtverwaltung Güstrow

Allgemeine Stadtfernsprech-Einrichtung in Güstrow eingeschaltet mit 29 Fernsprechteilnehmer
Dazu nachstehende Veröffentlichung aus der Güstrower Zeitung vom 16.08.1892:
- Der vom hiesigen Magistrate früher beabsichtigte Anschluss mehrerer städtischer Gebäude, wie uns gesagt worden: des Rathauses, des Krankenhauses, des Schlachthauses und der Gasanstalt, an die jetzt vollendete Stadtfernsprecheinrichtung wurde bekanntlich seiner Zeit, wie von uns auch mitgeteilt worden, von unserem Bürgerausschusse als nicht erforderlich
abgelehnt, und trotz eines wiederholten aber veränderten Antrages des Magistrates und Beschränkung des Anschlusses auf das Rathaus und Krankenhaus zum geschäftlichen Betriebe glaubte unsere Bürgervertretung ihre Zustimmung zu der Kostenbewilligung  verweigern zu müssen. Nachdem nun seitens der Postbehörde aus bester Intention geschaffene, in anderen Städten als großes Bedürfnis, und wo sie besteht, als wesentliche Geschäftserleichterung empfundene Einrichtung fast bei uns vollendet ist und 29 Privathäuser  von den Geschäftsinhabern hierselbst an dem Werke angeschlossen worden sind, hat der Magistrat nunmehr, wie wir erfahren, den Anschluss des Rathauses lediglich im Interesse des Feuerlöschwesens verfügt.
Es werden 2 Sprechapparate im Polizeiwachzimmer und im Nachtwachzimmer aufgestellt und mit der Turmwärterwohnung und der neben dem Spritzenhause gelegenen Stadtbauschreiberwohnung verbunden, und auf der Post wird durch
spezielles Entgegenkommen der Behörde eine besondere Einrichtung zu dem Zwecke geschaffen, dass von allen städtischen Anschlüssen aus auch während der Nacht die Meldung über die Post zum Rathause und weiter zum Turm und Spritzenhause gelangen können. Wie uns mitgeteilt ist, soll mit den Besitzern der 29 Privatanschlüsse im Interesse der Sicherheit unserer Stadt auch dahin verhandelt werden, dass die betreffenden Häuser als Feuermeldestellen bezeichnet werden und jedem Wächter oder Privatmann, sobald dieselben den Ausbruch eines Feuers bemerkt, die Veranlassung sofortiger Meldung zum Rathause gestattet wird. Die Kosten dieser städtischen Einrichtung, deren Herstellung die
Postbehörde unentgeltlich beschafft, betragen pro Jahr 120 M und werden, wenn wir recht berichtet sind, weil die Leitung lediglich in Feuerlösch-Interesse angelegt ist, aus der sogenannten Spezialbrandkasse getragen. Wir stimmen unsererseits der Auffassung völlig bei, dass ein einziger Löschfall die der Brandkasse entstehenden Kosten für lange Zeit ersetzte und eventuell noch große Ersparnisse zur Folge haben kann, und begrüßen die Errichtung daher mit Freuden als ein neues Sicherungsmittel unserer Stadt.